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Förderprogramme für Energie und Umwelt

Entdecken Sie die Vorteile grüner Finanzierung mit den Förderprogrammen der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle!

Stand September 2024



Die KfW bietet Förderprodukte in zwei Varianten an: als direkten Zuschuss oder als Kredit. Eine spezielle Form stellt der Kredit mit Tilgungszuschuss dar, bei dem der Kreditbetrag nicht vollständig zurückgezahlt werden muss.






  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für ein Effizienzgebäude

  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung


  • Förderkredit ab 1,72 % effektivem Jahreszins

  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU

  • für Unternehmen und Freiberufler


  • Förderkredit ab 2,87 % effektiver Jahreszins

  • für Neubau und Erstkauf

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit je Vorhaben

  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren

  • bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung



  • ab 2,09 % effektivem Jahreszins

  • Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro

  • für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

  • für Unternehmen und Freiberufler


  • für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler/innen

  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit

  • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung

  • leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos

  • Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten(PDF, 107 KB, barrierefrei)


Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung


Förderung von Unternehmensberatungen für KMU:


Sanierung Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.


Anlagentechnik (außer Heizung)

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.


Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz.


Heizungsoptimierung

Gefördert werden Optimierungen von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.


Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.


Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)



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